Die Kosten für den Kindergarten schlüsseln sich wie folgt auf:
Gebühren für Kindergartenkinder:
Gebühren für Geschwisterkinder im Kindergarten:
Für die gesamte Kindergartenzeit wird vom Bayerischen Staatsministerium ein Beitragszuschuss gewährt. Das heißt, dass sich der monatliche Beitrag je Kind um maximal 100,00 € ermäßigt.
Der Monatsbeitrag wird für 12 Monate erhoben.
Bei Kindern unter 3 Jahren wird der Krippenbeitrag erhoben.
Urlaub- und Krankheitszeiten bleiben dabei unberücksichtig.
Das Mittagessen besteht aus einer Suppe und einer Hauptspeise und beträgt 4,90€.
Gebühren für Krippenkinder:
Gebühren für Geschwisterkinder in der Kinderkrippe:
Der Monatsbeitrag wird für 12 Monate erhoben.
Urlaub und Krankheitszeiten bleiben dabei unberücksichtigt.
Das Mittagessen besteht aus einer Suppe und Hauptspeise und beträgt 4,90 € / Essen
Die aktuelle Nutzungs- und Gebührenordnung finden Sie hier